rechtssichere Videoverhandlungen nach §128a ZPO

Medientechnik für hybride Gerichtsverhandlungen – barrierefrei, rechtssicher und intuitiv bedienbar für Amtsgerichte, Landgerichte und Verwaltungsbehörden.

Warum moderne Medientechnik für Videoverhandlungen nach §128a ZPO entscheidend ist

Gerichtsverhandlungen können heute rechtskonform per Videoübertragung durchgeführt werden – möglich macht das §128a ZPO. Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden bedeutet das: Es müssen zuverlässige, barrierefreie und datenschutzkonforme Lösungen bereitgestellt werden – für hybride Verhandlungen, externe Zuschaltungen und digitale Teilhabe.

Hohe Übertragungsqualität, gute Akustik und eine einfache Bedienung zählen zu den wichtigsten Anforderungen an die eingesetzte Medientechnik. Doch nicht alle Sitzungssäle sind dafür geeignet. Oft fehlen strukturierte Konzepte, passende Technik und eine anwenderfreundliche Umsetzung.

conference-tv entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine ganzheitliche Lösung, die alle Anforderungen erfüllt – rechtssicher, intuitiv bedienbar und speziell für den Einsatz in Gerichten konzipiert. conference-tv begleitet Sie zuverlässig durch alle Projektphasen – von der Beratung über die Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer digitalen Verhandlungen gemäß § 128a ZPO.

Herausforderungen bei der Digitalisierung von Gerichtsverhandlungen

Bei der Umsetzung digitaler Gerichtsverhandlungen gemäß §128a ZPO sehen sich viele Gerichte und Behörden mit vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert:

Viele Einrichtungen wünschen sich eine durchdachte, ganzheitliche Lösung – von der individuellen Beratung bis zur rechtssicheren Integration der passenden Medientechnik. conference-tv steht Ihnen als erfahrener Partner mit Beratung, Technik, Installation und Support zur Seite – mit langjähriger Erfahrung aus bereits erfolgreich realisierten Projekten für Gerichte und Behörden.

So unterstützt conference-tv Gerichte und Behörden bei der Umsetzung

Planung & Konzeption

  • Entwicklung rechtssicherer Konzepte auf Basis des ZPO § 128a

  • Workshops zur Bedarfsanalyse & Erstellung einer Umsetzungs-Roadmap

  • Beratung bei Raumplanung, Ausschreibung & Förderfähigkeit

  • Projektbegleitung inkl. Meilenstein- & Kostenplanung

Technik für digitale Videoverhandlungen

  • Integration moderner Videokonferenztechnik (Systeme, Displays, Mikrofone)

  • DSGVO-konforme Lösungen für sichere & stabile Datenübertragung

  • Kameras mit Auto-Framing, Aufzeichnung & Livestream-Optionen

  • Barrierefreie Bedienung: z. B. Untertitel, Touchpanels, Hörunterstützung

Umsetzung & Support

  • Lieferung & Einrichtung durch erfahrene Medientechnik-Partner

  • Schulungen für Justizangestellte, Richter, Verwaltungsmitarbeitende

  • Wartung, Support & langfristige Service-Level-Agreements

  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Behörden und Herstellern – lösungsorientiert und auf Augenhöhe

Rechtssichere Videoverhandlungen nach ZPO §128a

Medientechnik für digitale Verhandlungen – sicher, DSGVO-konform & barrierefrei. Ideal für Gerichte, Behörden & öffentliche Einrichtungen.

Modern eingerichtete Coworking-Lounge mit ViewSonic 105" 21:9 Display – ideal für Präsentationen, hybride Meetings und kreative Zusammenarbeit

Displays & Videokonferenzen

  • Digitale Displays in verschiedenen Größen für Sitzungs- und Verhandlungssäle

  • 21:9-Ultra-Wide-Displays für mehr Übersicht – ideal bei paralleler Darstellung von Beweismitteln & Teilnehmenden

  • Videokonferenzsysteme inkl. PTZ-Kameras & Speaker-Tracking

  • Auto-Framing & Kamerasteuerung für dynamische Gesprächsverläufe

  • Aufzeichnung & Streaming-Encoder für Protokollierung & Übertragung

Das Shure SLX-D Wireless Mikrofonsystem bietet kristallklare 24-Bit-Audioqualität und stabile Signalübertragung ohne Aussetzer. Mit einfacher Einrichtung, flexibler Mikrofonwahl und bis zu 8 Stunden Laufzeit ist es ideal für Konferenzen, Veranstaltungen und Live-Auftritte.

Audio & Akustik

  • Deckenmikrofone & Erweiterungsmikrofone für klare Sprachverständlichkeit

  • Lautsprechersysteme für gleichmäßige Beschallung im gesamten Raum

  • Akustikoptimierung durch Absorber & DSP-Lösungen – auch für große oder denkmalgeschützte Räume

Tablet mit Sony TEOS Oberfläche zur Steuerung von Konferenztechnik im Besprechungsraum

Steuerung & Bedienung

  • Zentrale Touchpanels zur einfachen Steuerung von Kameras, Mikrofonen & Displays

  • Szenensteuerung per Knopfdruck (z. B. Start der Videoverhandlung, Kamerawechsel etc.)

  • Barrierefreie Bedienlösungen (z. B. rollstuhlgerechte Touchpanels)

  • Integration von Raum- & Lichtsteuerung bei Bedarf möglich

Microsoft Surface Hub 2S auf Rollgestell in einem offen gestalteten, barrierefreien Besprechungsraum mit Sitzmöbeln und großer Fensterfront

Barrierefrei & Inklusion

  • Untertitelung & Hörunterstützung für eine inklusive Teilnahme

  • Mobile & intuitive Bedienlösungen, z. B. Tablets oder Touchpanels auf Rollständern – flexibel einsetzbar in Sitzungssälen & Besprechungsräumen

  • Inklusive Medientechnik gemäß gesetzlicher Vorgaben und ZPO-Anforderungen

Crestron AirMedia Set bestehend aus Empfänger, Steuergerät und kabellosem Präsentationsbutton auf weißen Podesten

IT & Integration

  • Sichere Netzwerkanbindung & VPN-Konzepte

  • DSGVO-konforme Einrichtung & Benutzerverwaltung

  • Anbindung an bestehende IT- & AV-Infrastruktur in Gerichten und Behörden

Moderner Konferenzraum mit Crestron-Technologie für hybride Besprechungen, ausgestattet mit Displays für Videokonferenzen und großer Teilnehmergruppe im Tageslicht

Service & Betrieb

  • Fachgerechte Lieferung, Installation & Inbetriebnahme

  • Schulung von Verwaltung, Richtern & Technik-Nutzern

  • Support & Wartung, optional mit SLA-Vereinbarung (Service Level Agreement)

Drei Personen nutzen das i3TOUCH Ultra Display zur interaktiven Whiteboard-Zusammenarbeit mit digitalen Notizzetteln in einem modernen Arbeitsumfeld

Workshops & Planung

  • Bestandsaufnahme & Bedarfsanalyse vor Ort oder remote

  • Konzepterstellung mit Roadmap auf Basis rechtlicher & technischer Anforderungen

  • Beratung zu Ausschreibung, Umsetzung & Förderfähigkeit

Digitale Sitzungssäle mit Videoverhandlungen rechtssicher umsetzen?

Mit über 20 Jahren Erfahrung in Medientechnik, AV-Integration und Videokonferenzlösungen sind wir Ihr Partner von der Planung bis zur Umsetzung.

§ 128a ZPO – rechtliche Grundlage für eine digitale Videoverhandlung

Der § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt, dass Gerichtsverhandlungen elektronisch über Bild und Ton durchgeführt werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit der Reform im Juli 2024 kann das Gericht eine Videoverhandlung nicht nur gestatten, sondern auch eigenständig anordnen – insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung und besseren Planbarkeit.

Wichtige Punkte im Überblick:
  • Die mündliche Verhandlung kann – auch unabhängig von einem Präsenzort – als Videoverhandlung stattfinden, wenn geeignete technische Voraussetzungen vorhanden sind.

  • Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Gestattung oder Anordnung (§ 128a Abs. 1–3 ZPO)

Für mehr Details auf die offizielle Gesetzesschrift: § 128a ZPO – Videoverhandlung klicken Sie bitte hier

Wie lassen sich digitale Verhandlungen und Anhörungen in der Praxis gestalten?

Digitale Videoverhandlungen stellen besondere Anforderungen an Medientechnik, von rechtssicherer Übertragung gemäß § 128a ZPO bis hin zu Schutzräumen für sensible Aussagen. Die conference‑tv-Lösungen zeigen, wie sich moderne Technik flexibel in bestehende Strukturen integrieren lässt – normgerecht, zukunftssicher & praxiserprobt. Ob zentrale Gerichtssäle, Nebenräume oder hybride Verhandlungsformate: Unsere Projekte machen digitale Teilhabe im Justizbereich möglich – mit klarer Bild- und Tonübertragung, intuitiver Steuerung & Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.

Unsere Lösungen eignen sich nicht nur für Gerichtssäle, sondern auch für hybride Anhörungen, Gremiensitzungen oder Verwaltungsverfahren – rechtssicher, datenschutzkonform und flexibel integrierbar.

Ein heller, technisch modernisierter Gerichtssaal mit großen Fenstern, Richterbank und integrierter LED-Wall zur Durchführung digitaler Videoverhandlungen am Amtsgericht nach § 128a ZPO.
Digitale Videoverhandlung im Sitzungssaal
  • Herausforderung: Rechtssichere Umsetzung digitaler Verhandlungen gemäß § 128a ZPO bei unzureichender technischer Infrastruktur

  • Lösung: Installation eines Videokonferenzsystems mit PTZ-Kamera, Displays, Mikrofonen & sicherer Netzwerkverbindung – inklusive Touchpanel-Steuerung

  • Mehrwert: Digitale Verfahren mit hoher Bild- und Tonqualität, intuitiver Bedienung & DSGVO-konformer Technik – stabil & gerichtstauglich

Neat Board Pro auf mobiler Stele bei Videokonferenz in modernem Büro mit Lounge-Charakter

Videokonferenz-Nebenraum für schutzbedürftige Beteiligte

  • Herausforderung: Fehlende räumliche Trennung für sensible Aussagen (z. B. bei Opferschutz, Jugendgerichtsbarkeit, Zeugenschutz)

  • Lösung: Ausstattungs­lösung mit akustischer Optimierung, Videoverbindung in Echtzeit, bidirektionaler Tonübertragung & diskretem Zugang

  • Mehrwert: Vertrauliche und geschützte Teilnahme an der Verhandlung – ohne Anwesenheit im Gerichtssaal, förderfähig nach § 128a ZPO

Ein traditionsreicher Ratssaal mit Stuckdecke, Kronleuchtern und modernen Konferenztischen, ausgestattet mit Displaytechnik und Mikrofonen – geeignet für hybride Rats- oder Ausschusssitzungen mit digitaler Medientechnik.

Hybride Videoverhandlungen mit Dolmetschern & Externen

  • Herausforderung: Integration externer Sachverständiger, Dolmetscher oder Anwälte mit hoher Tonqualität & geringer Latenz

  • Lösung: Videokonferenzlösung mit Multi-Audio-Kanal, Auto-Framing-Kamera, Deckenmikrofon & Simultan-Tonspur für Dolmetscher

  • Mehrwert: Reibungslose Beteiligung externer Personen – mit klar verständlichem Ton & professioneller Bildführung, live & interaktiv

Hybride Ratssitzungen einfach umsetzen

Modernisieren Sie Ihren Ratssaal: digital, barrierefrei, DSGVO-konform. Förderfähig nach BMDS*:

  • Maßgeschneiderte Lösungen und Technik für digitale Teilnahme & Livestreaming

  • Planung, Installation & Service – alles aus einer Hand

  • Inklusive Bedienkonzepte & flexible Systemintegration

FAQ für Videoverhandlungen gemäß ZPO:

Für eine ZPO-konforme Videoverhandlung sind unter anderem eine stabile Internetverbindung, eine sichere und DSGVO-konforme Videokonferenzlösung, die Möglichkeit zur Bild- und Tonübertragung in Echtzeit sowie eine eindeutige Identifizierung aller Beteiligten erforderlich. Die eingesetzte Technik muss eine störungsfreie Teilnahme gewährleisten.

Für hybride Videoverhandlungen empfehlen wir ein zentrales Videokonferenzsystem mit Kamera, Lautsprechern, Mikrofonen (z. B. Deckenmikrofon oder Erweiterungsmikrofone), einem großen Display oder Projektor sowie ggf. Touchpanels zur einfachen Steuerung. Für externe Teilnehmer sind eine stabile Verbindung und kompatible Endgeräte erforderlich.

Wir setzen auf zertifizierte und DSGVO-konforme Lösungen. Dazu zählen verschlüsselte Verbindungen, sichere Benutzerverwaltung und – falls gewünscht – die lokale Verarbeitung sensibler Daten. Bei Bedarf unterstützen wir mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

Ja, unsere Lösungen ermöglichen die Einbindung externer Personen per Video – auch mit mehreren Tonspuren für Simultanübersetzung, Auto-Framing-Kameras für eine professionelle Bildführung und direkter Interaktion mit dem Saal.

Ja, wir bieten barrierefreie Lösungen mit Untertitelung, Hörunterstützung (z. B. über Induktionsschleifen) sowie rollstuhlgerechte Touchpanels oder mobile Displays auf Ständern. Auch hybride Teilnahmen mit unterstützenden Funktionen sind möglich.

Die Bedienung erfolgt intuitiv über zentrale Touchpanels mit vordefinierten Szenen (z. B. “Verhandlung starten”). Auch nicht technikaffine Personen können so mit wenigen Klicks Kamera, Mikrofon, Licht oder Display steuern. Auf Wunsch bieten wir Schulungen und Support vor Ort an.

Whitepaper

Fine-Pitch LED-WallS

Jetzt zum Newsletter anmelden und als Dankeschön Whitepaper erhalten

*Unser Newsletter informiert Sie in unregelmäßigen Abständen über Neuigkeiten zu den Themen Videokonferenzen, hybrides Arbeiten & Medientechnik. Sie können sich von diesem Newsletter jederzeit wieder abmelden, indem Sie im unteren Bereich des Newsletters auf den Link “abbestellen” klicken. Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz informieren Sie sich bitte hier