Medientechnik für hybride Gerichtsverhandlungen – barrierefrei, rechtssicher und intuitiv bedienbar für Amtsgerichte, Landgerichte und Verwaltungsbehörden.
Gerichtsverhandlungen können heute rechtskonform per Videoübertragung durchgeführt werden – möglich macht das §128a ZPO. Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden bedeutet das: Es müssen zuverlässige, barrierefreie und datenschutzkonforme Lösungen bereitgestellt werden – für hybride Verhandlungen, externe Zuschaltungen und digitale Teilhabe.
Hohe Übertragungsqualität, gute Akustik und eine einfache Bedienung zählen zu den wichtigsten Anforderungen an die eingesetzte Medientechnik. Doch nicht alle Sitzungssäle sind dafür geeignet. Oft fehlen strukturierte Konzepte, passende Technik und eine anwenderfreundliche Umsetzung.
conference-tv entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine ganzheitliche Lösung, die alle Anforderungen erfüllt – rechtssicher, intuitiv bedienbar und speziell für den Einsatz in Gerichten konzipiert. conference-tv begleitet Sie zuverlässig durch alle Projektphasen – von der Beratung über die Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer digitalen Verhandlungen gemäß § 128a ZPO.
Bei der Umsetzung digitaler Gerichtsverhandlungen gemäß §128a ZPO sehen sich viele Gerichte und Behörden mit vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert:
Viele Einrichtungen wünschen sich eine durchdachte, ganzheitliche Lösung – von der individuellen Beratung bis zur rechtssicheren Integration der passenden Medientechnik. conference-tv steht Ihnen als erfahrener Partner mit Beratung, Technik, Installation und Support zur Seite – mit langjähriger Erfahrung aus bereits erfolgreich realisierten Projekten für Gerichte und Behörden.
Planung & Konzeption
Entwicklung rechtssicherer Konzepte auf Basis des ZPO § 128a
Workshops zur Bedarfsanalyse & Erstellung einer Umsetzungs-Roadmap
Beratung bei Raumplanung, Ausschreibung & Förderfähigkeit
Projektbegleitung inkl. Meilenstein- & Kostenplanung
Technik für digitale Videoverhandlungen
Integration moderner Videokonferenztechnik (Systeme, Displays, Mikrofone)
DSGVO-konforme Lösungen für sichere & stabile Datenübertragung
Kameras mit Auto-Framing, Aufzeichnung & Livestream-Optionen
Barrierefreie Bedienung: z. B. Untertitel, Touchpanels, Hörunterstützung
Umsetzung & Support
Lieferung & Einrichtung durch erfahrene Medientechnik-Partner
Schulungen für Justizangestellte, Richter, Verwaltungsmitarbeitende
Wartung, Support & langfristige Service-Level-Agreements
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Behörden und Herstellern – lösungsorientiert und auf Augenhöhe
Medientechnik für digitale Verhandlungen – sicher, DSGVO-konform & barrierefrei. Ideal für Gerichte, Behörden & öffentliche Einrichtungen.
Digitale Displays in verschiedenen Größen für Sitzungs- und Verhandlungssäle
21:9-Ultra-Wide-Displays für mehr Übersicht – ideal bei paralleler Darstellung von Beweismitteln & Teilnehmenden
Videokonferenzsysteme inkl. PTZ-Kameras & Speaker-Tracking
Auto-Framing & Kamerasteuerung für dynamische Gesprächsverläufe
Aufzeichnung & Streaming-Encoder für Protokollierung & Übertragung
Deckenmikrofone & Erweiterungsmikrofone für klare Sprachverständlichkeit
Lautsprechersysteme für gleichmäßige Beschallung im gesamten Raum
Akustikoptimierung durch Absorber & DSP-Lösungen – auch für große oder denkmalgeschützte Räume
Zentrale Touchpanels zur einfachen Steuerung von Kameras, Mikrofonen & Displays
Szenensteuerung per Knopfdruck (z. B. Start der Videoverhandlung, Kamerawechsel etc.)
Barrierefreie Bedienlösungen (z. B. rollstuhlgerechte Touchpanels)
Integration von Raum- & Lichtsteuerung bei Bedarf möglich
Untertitelung & Hörunterstützung für eine inklusive Teilnahme
Mobile & intuitive Bedienlösungen, z. B. Tablets oder Touchpanels auf Rollständern – flexibel einsetzbar in Sitzungssälen & Besprechungsräumen
Inklusive Medientechnik gemäß gesetzlicher Vorgaben und ZPO-Anforderungen
Sichere Netzwerkanbindung & VPN-Konzepte
DSGVO-konforme Einrichtung & Benutzerverwaltung
Anbindung an bestehende IT- & AV-Infrastruktur in Gerichten und Behörden
Fachgerechte Lieferung, Installation & Inbetriebnahme
Schulung von Verwaltung, Richtern & Technik-Nutzern
Support & Wartung, optional mit SLA-Vereinbarung (Service Level Agreement)
Bestandsaufnahme & Bedarfsanalyse vor Ort oder remote
Konzepterstellung mit Roadmap auf Basis rechtlicher & technischer Anforderungen
Beratung zu Ausschreibung, Umsetzung & Förderfähigkeit
Mit über 20 Jahren Erfahrung in Medientechnik, AV-Integration und Videokonferenzlösungen sind wir Ihr Partner von der Planung bis zur Umsetzung.
Der § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt, dass Gerichtsverhandlungen elektronisch über Bild und Ton durchgeführt werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit der Reform im Juli 2024 kann das Gericht eine Videoverhandlung nicht nur gestatten, sondern auch eigenständig anordnen – insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung und besseren Planbarkeit.
Die mündliche Verhandlung kann – auch unabhängig von einem Präsenzort – als Videoverhandlung stattfinden, wenn geeignete technische Voraussetzungen vorhanden sind.
Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Gestattung oder Anordnung (§ 128a Abs. 1–3 ZPO)
Für mehr Details auf die offizielle Gesetzesschrift: § 128a ZPO – Videoverhandlung klicken Sie bitte hier
Digitale Videoverhandlungen stellen besondere Anforderungen an Medientechnik, von rechtssicherer Übertragung gemäß § 128a ZPO bis hin zu Schutzräumen für sensible Aussagen. Die conference‑tv-Lösungen zeigen, wie sich moderne Technik flexibel in bestehende Strukturen integrieren lässt – normgerecht, zukunftssicher & praxiserprobt. Ob zentrale Gerichtssäle, Nebenräume oder hybride Verhandlungsformate: Unsere Projekte machen digitale Teilhabe im Justizbereich möglich – mit klarer Bild- und Tonübertragung, intuitiver Steuerung & Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.
Unsere Lösungen eignen sich nicht nur für Gerichtssäle, sondern auch für hybride Anhörungen, Gremiensitzungen oder Verwaltungsverfahren – rechtssicher, datenschutzkonform und flexibel integrierbar.
Herausforderung: Rechtssichere Umsetzung digitaler Verhandlungen gemäß § 128a ZPO bei unzureichender technischer Infrastruktur
Lösung: Installation eines Videokonferenzsystems mit PTZ-Kamera, Displays, Mikrofonen & sicherer Netzwerkverbindung – inklusive Touchpanel-Steuerung
Mehrwert: Digitale Verfahren mit hoher Bild- und Tonqualität, intuitiver Bedienung & DSGVO-konformer Technik – stabil & gerichtstauglich
Herausforderung: Fehlende räumliche Trennung für sensible Aussagen (z. B. bei Opferschutz, Jugendgerichtsbarkeit, Zeugenschutz)
Lösung: Ausstattungslösung mit akustischer Optimierung, Videoverbindung in Echtzeit, bidirektionaler Tonübertragung & diskretem Zugang
Mehrwert: Vertrauliche und geschützte Teilnahme an der Verhandlung – ohne Anwesenheit im Gerichtssaal, förderfähig nach § 128a ZPO
Herausforderung: Integration externer Sachverständiger, Dolmetscher oder Anwälte mit hoher Tonqualität & geringer Latenz
Lösung: Videokonferenzlösung mit Multi-Audio-Kanal, Auto-Framing-Kamera, Deckenmikrofon & Simultan-Tonspur für Dolmetscher
Mehrwert: Reibungslose Beteiligung externer Personen – mit klar verständlichem Ton & professioneller Bildführung, live & interaktiv
Modernisieren Sie Ihren Ratssaal: digital, barrierefrei, DSGVO-konform. Förderfähig nach BMDS*:
Maßgeschneiderte Lösungen und Technik für digitale Teilnahme & Livestreaming
Planung, Installation & Service – alles aus einer Hand
Inklusive Bedienkonzepte & flexible Systemintegration
Für eine ZPO-konforme Videoverhandlung sind unter anderem eine stabile Internetverbindung, eine sichere und DSGVO-konforme Videokonferenzlösung, die Möglichkeit zur Bild- und Tonübertragung in Echtzeit sowie eine eindeutige Identifizierung aller Beteiligten erforderlich. Die eingesetzte Technik muss eine störungsfreie Teilnahme gewährleisten.
Für hybride Videoverhandlungen empfehlen wir ein zentrales Videokonferenzsystem mit Kamera, Lautsprechern, Mikrofonen (z. B. Deckenmikrofon oder Erweiterungsmikrofone), einem großen Display oder Projektor sowie ggf. Touchpanels zur einfachen Steuerung. Für externe Teilnehmer sind eine stabile Verbindung und kompatible Endgeräte erforderlich.
Wir setzen auf zertifizierte und DSGVO-konforme Lösungen. Dazu zählen verschlüsselte Verbindungen, sichere Benutzerverwaltung und – falls gewünscht – die lokale Verarbeitung sensibler Daten. Bei Bedarf unterstützen wir mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Ja, unsere Lösungen ermöglichen die Einbindung externer Personen per Video – auch mit mehreren Tonspuren für Simultanübersetzung, Auto-Framing-Kameras für eine professionelle Bildführung und direkter Interaktion mit dem Saal.
Ja, wir bieten barrierefreie Lösungen mit Untertitelung, Hörunterstützung (z. B. über Induktionsschleifen) sowie rollstuhlgerechte Touchpanels oder mobile Displays auf Ständern. Auch hybride Teilnahmen mit unterstützenden Funktionen sind möglich.
Die Bedienung erfolgt intuitiv über zentrale Touchpanels mit vordefinierten Szenen (z. B. “Verhandlung starten”). Auch nicht technikaffine Personen können so mit wenigen Klicks Kamera, Mikrofon, Licht oder Display steuern. Auf Wunsch bieten wir Schulungen und Support vor Ort an.
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